Naturdenkmäler

Mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde können zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.

In das Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.

Bergahorn in Pichl

Zirben bei Krameterkreuz Fanningberg / Mauterndorf

Gletschermühle in Mauterndorf

Rotbuche in Hammer (Mauterndorf)

Oberer Schwarz-See, Muhr

Oberer Rotgüldensee, Muhr

Peter Raber Lärche

Moertler Linde in Ramingstein

Bergahorn bei der Kaltenbach-Kapelle

Zirbe beim Granitzlmoos

Zirbe in Penk

Rotbuche in Sauerfeld

Zirbe beim Wengergut in Tamsweg

Dürrenecksee

Ahorn beim Standlhof (Tamsweg)

Schneefichte bei der Schlickenalm

Schlangenfichte Fanningberg

Brünnwand - Quellen im Arngraben bei Zederhaus

Kandelaberfichte Muhr