Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Natura 2000 Schutzgebiete
sind Gebiete, die europaweit gefährdete Lebensräume sowie Pflanzen- und Tierarten enthalten. Für diese sind aufgrund der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und/oder der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union Schutzgebiete einzurichten. In ihrer Gesamtheit bilden sie das Schutzgebietsnetzwerk „Natura 2000". Die Schutzgebiete sind der Europäischen Kommission zu melden und werden in die „Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" aufgenommen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Verordnung der Landesregierung. Bereits ab der Meldung der Gebiete an die Kommission treten vorläufige Schutzbestimmungen in Kraft. Bestimmte Eingriffe in Europaschutzgebiete sind grundsätzlich verboten oder nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.
im Lungau:
ESG00008 Obertauern-Hundsfeldmoor
ESG00020 Nationalpark Hohe Tauern
ESG00029 Kendlbruckergraben - Hinteralm
ESG00030 Hinterrieding-Wasserfallkar
Landschaftsschutzgebiete
Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch Verordnung der Landesregierung, in welcher auf den Schutzzweck der Unterschutzstellung hinzuweisen ist.
In Salzburg sind z.B. alle größeren Seen samt Umgebung sowie viele Berglandschaften (z.B. Niedere Tauern, Untersberg) geschützt.
In allen Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung (ALV), in welcher die Maßnahmen aufgezählt sind, die einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen.
im Lungau:
LSG00028 Bundschuhtal-Lungauer Nockgebiet
LSG00036 Lantschfeld-, Ob.Zederhaustal, Ob.Murtal
Ein Geschützter Landschaftsteil ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.
im Lungau:
GLT00009 Saumoos bei Oberbayrdorf
GLT00090 Lonka Mäander Teil Süd
GLT00098 Naturwaldreservat Ullnwald
GLT00099 Lonka Mäander Teil Nord
Wir haben im Lungau auch ein Naturwaldreservat,
den Ulnwald in Tweng
NWR00008 Naturwaldreservat Ullnwald
und das Pflanzenschutzgebiet Obertauern
Bestimmte Schutzgebiete, die sich besonders für die Erholung der Bevölkerung oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur eignen, können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturparken erklärt werden. Die Erklärung zum Naturpark kann nur über eine Anregung der Grundeigentümer erfolgen.
Es gibt bei uns im Lungau auch Ramsar Schutzgebiete:
Ramsargebiete sind nach der 1971 geschlossenen Ramsar-Konvention Schutzgebiete für Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, nach der Absicht des internationalen völkerrechtlichen Vertrags insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel.
In Österreich sind 22 Gebiete nach dem Ramsarabkommen ausgewiesen, mit etwa 1.200 km², das sind 1,5 % der Fläche von Österreich.
RSG00003 Ramsar-Gebiet Moore im Sauerfelder Wald
RSG00004 Ramsar-Gebiet Moore am Schwarzenberg
RSG00005 Ramsar-Gebiet Moore am Überling
Und schlussendlich haben wir den Biosphärenpark im ganzen Lungau
BSP00001 Biosphärenpark Lungau
Wir leben in einer vielfältig geschützten Umwelt hier im Lungau!
BITTE PASST GUT AUF UNSEREN BESONDERS WERTVOLLEN LEBENSRAUM AUF!!!!