Voraussetzungen für Wacheorgan des Landes Salzburg
Salzburger Landes-Wacheorganegesetz
LGBl. Nr. 46/2001 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)
Voraussetzungen für die Bestellung
§ 2
(1) Als öffentliches Wacheorgan, im folgenden kurz Wacheorgan genannt, können nur eigenberechtigte Personen bestellt werden, die österreichische Staatsbürger sind und
1. |
die für den betreffenden Wachdienst erforderliche geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit besitzen; |
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2. |
die für ihre Tätigkeit notwendigen Kenntnisse aufweisen sowie mit den ihnen übertragenen Aufgaben der betreffenden Aufsicht vertraut sind; |
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3. |
die ihnen bei Ausübung ihres öffentlichen Amtes zukommenden Rechte und Pflichten kennen und |
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4. |
die nach den für das betreffende Wacheorgan bestehenden sonstigen Vorschriften geforderten besonderen Voraussetzungen erfüllen. |
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Die Bestellung liegt, soweit in dem die Einrichtung des Wacheorganes vorsehenden Gesetz nichts anderes bestimmt ist, im freien Ermessen der Behörde. |
[eigenberechtigte Person = volljährig]
Ausbildung
Wir arbeiten an den Richtlinien für eine gezielte Ausbildungsunterlage,
für Kriterien zu einer kurzen, intensiven, guten Ausbildung.
Zwischenergebnis:
Nach einigen Anfragen, die uns sehr gefreut haben,
etwas Information zur Ausbildung:
Der Aufwand zur Ausbildung ist nicht ganz ohne.
Es gibt eine Ausbildungsmappe für die Anwärter.
Die Anwärter sind eine Sommersaison bei den Einsätzen der jeweiligen Einsatzgruppen dabei.
Im Herbst (September) vereinbaren wir Schulungstermine um die theoretischen Ausbildungsinhalte aus der Schulungsmappe durchzuarbeiten.
Bei dem zweitägige Abschlussseminar (Oktober) in Salzburg wird der Lehrstoff noch einmal wiederholt.
Die Prüfung wird von einer Kommission der Landesregierung, Naturschutzabteilung abgenommen (Kenntnisse von Flora und Fauna; Kenntnisse über die Naturschutzgesetze;
Kenntnis der Organisation der Berg und Naturwacht; Kenntnis über die regionalen Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsteile, Landschaftsschutzgebiete; ....).
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung wirst Du vom Land Salzburg als Wacheorgan vereidigt.
Für die engagierten Interessenten mein Motto:
"GEMEINSAM SCHAFFEN WIR ALLES"
Unterstützung gibt es von allen Mitgliedern der Salzburger Berg und Naturwacht Lungau
Sobald es Ausbildungsunterlagen in elektronischer Form gibt, werden die hier veröffentlicht.
Weiterbildung
Damit das Wissen unserer Wacheorgane immer wieder auf neue Gegebenheiten angepasst wird (Gesetzesänderungen, Richtlinien, ..) gibt es eine regelmäßige Schulung, die jedes Wacheorgan in einem Zeitraum von drei Jahren verpflichtend besuchen muss.
(wird die verpflichende Weiterbildung drei Jahre lang nicht besucht, verfällt die Berechtigung zum Wacheorgan)
Fachliche Weiterbildungen, die dazubeitragen, dass Wacheorgane ihren Aufgaben besser nachkommen können, sind über Vereinbarung mit den Einsatzgruppenleitern und Bezirksleiter möglich.