Aktuelles:

Wir unterstützen den Biosphärenpark Lungau

bei den Sommerprogrammen:

 

bei

Lungauer Schutzgebiets-Safari - Bergseenwanderung (biosphaerenpark.eu)

am Freitag, 12. Juli 2024

und Freitag, 23. August 2024

 Das ist eine Wanderung im Landschaftsschutzgebiet "Lantschfeld-, Ob Zederhaustal, Ob Murtal" von Tweng zum Wildalmsee bzw. Treberling.

 

bei

Lungauer Schutzgebiets-Safari - Herbstwanderung (biosphaerenpark.eu)

am Freitag, 04. Oktober 2024

 Das ist eine Wanderung im Naturschutzgebiet Rosanin bis zum Gr. Königstuhl

 

und bei der 

Kinder Ferienbetreuung Lungau - Wir sind Biosphäre Lungau! (biosphaerenpark.eu)

bei mehreren Terminen im August (06. oder 08. in Unternberg und 27., 28. und 29. August in Tamsweg)

     

Obertauern, Hundsfeldmoor, Pflanzenschutzgebiet

 

 Naturschutz inmitten einer touristisch stark genutzten Region - geht das?

 Der Radstädter Tauern ist nicht nur im Winter sehr starker touristischer Nutzung ausgesetzt. Es gibt hier sensible Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Es gibt hier viele Möglichkeiten zur Freizeitnutzung im Winter und im Sommer.

 

 Die Naturschönheiten erleben, genießen und erhalten ist unsere Herausforderung!

 

Das Pflanzenschutzgebiet Obertauern gilt von der Römerbrücke bei Tweng bis zur Römerbrücke bei der Gnadenalm jeweils 500 Meter links und rechts der Tauernstraße.

 Im Pflanzenschutzgebiet dürfen auch die nur teilweise geschützten Pflanzen nicht gepflückt werden. Einst wurden hier neben der Straße vor allem Latschen, aber auch alles was da so schön geblüht hat bei kurzen Stopps mit dem Auto in Massen abgerissen. Darum die Schutzstellung.

 

Das Naturschutzgebiet Hundsfeldmoor liegt inmitten der Schipisten und ist ein äußerst wichtiger, wertvoller und sensibler Lebensraum.

 Die Natur hält Winterruhe wenn über meterdicken Schneedecken die Wintersportler die Schönheit der Natur hier genießen dürfen.

 Wenn der Sommer kommt, müssen wir den Pflanzen und Tieren die Möglichkeit geben, dass sie sich hier möglichst ungestört entwickeln können, damit das Ökosystem in Summe funktioniert.

 Darum das Betretungsverbot für den Bereich des Naturschutzgebietes Hundsfeldmoor.

 

Landschaftsschutzgebiet Niedere Tauern:

Auf der Tafel im Bild steht es:

 Rücksicht aufeinander nehmen

 Miteinander die Schönheit der Natur erleben!

 Und darauf schauen, dass es so schön bleibt!

- keinen Müll zurücklassen!  wer soll den ins Tal bringen?

- nicht lärmen!  was sollen die Tiere von uns denken?

- markierte Wege nicht verlassen!  zu was wären Markierungen da?

 

und noch ein Hinweis an die Landschaftspfleger, deren mühsame Arbeit ich (Alois Doppler, Bezirksleiter Sbg Berg- und Naturwacht) sehr hoch schätze:

 Bitte lasst auch ihr keine nicht mehr benötigten Materialien auf den Almen zurück!

donkschea nutz!  

 

 Unterwegs im Landschaftsschutzgebiet Niedere Tauern Weißpriachtal

 - geschützter Landschaftsteil "Longa beim Lahntörl"

 

   

 

  

wie gehen wir im Winter mit unserem besonders wertvollen Lebensraum  -  BIOSPHÄRENPARK LUNGAU um?

Sorgsamer Umgang mit der Natur im Winter unterscheidet sich nicht vom sorgsamen Umgang mit der Natur im Sommer!

- Die wichtigsten Regeln stehen im Naturschutzgesetz und in der Landschaftsschutzverordnung. Die muss man nicht studieren - ein gesunder Hausverstand reicht aus, um sich richtig zu verhalten.

 

- Ein paar Dinge sind für unsere Umwelt im Winter wichtiger:

  - kein Lärm und keine Wildtiere beunruhigen! Eine Gruppe Schitourengeher oder Schneeschuhwanderer, die schon kilometerweit zu hören sind, stören nicht nur andere Wanderer, sondern ganz besonders die Tiere!

  - keinen Müll zurücklassen! Auch keinesfalls Jausenreste, wie etwa Mandarinenschalen für die "armen" Tiere (Jausenreste sind sofort gefroren, passen nicht und die Tiere mögen sie auch nicht). Ein achtlos weggeworfenes Papiertaschentuch ist im Schnee zwar schnell verschwunden und wird nicht mehr gesehen, ABER es verrottet nicht so schnell und kommt bei der Schneeschmelze im Frühjahr wieder zum Vorschein.

  - RESPEKTIERE DEINE GRENZEN ist für ein Leben im Einklang mit der Natur unumgänglich!  Wildruhezonen sind tabu!  Wildfütterungen sind weiträumig zu umfahren/gehen!  Jungwald darf mit Schiern nicht befahren werden!

 

 

Wir sind bestrebt für einen sorgsamen Umgang mit der Natur auch im Winter zu sensibilisieren (Informieren, Aufklären und Strafen nur dann, wenn sonst nichts mehr hilft).

 Wenn wir dann aber Motorschlittenspuren weit abseits von touristisch genutzten Bereichen vorfinden, kommt Ärger auf!

Das Befahren freier Landschaft mit Fahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet! Das Fahren mit Motorschlitten ist im Motorschlittengesetz geregelt.

 Die festgestellten Spuren stammen sicher nicht von einer Hilfeleistung und sicher nicht von einer Versorgungsfahrt in einem festgelegten Bereich!  Das wären Ausnahmen vom Fahrverbot für Motorschlitten.

 

 Jeder Motorschlitten muss registriert sein und eine gut sichtbare Nummer tragen! Es gibt sicher keinen Motorschlitten im Bereich der festgestellten Spuren, der für Spaßfahrten eine Bewilligung haben könnte!

 

Zum Nachdenken

 

Zigarettenstummel beim Gipfelkreuz

 

 

"Wo beginnt Umweltverschmutzung - wo hört dann einmal alles auf?"

 

  Bis zu 4.000 schädliche Stoffe sind in einer Zigarettenkippe zu finden. Sie machen die kleinen Zigarettenreste zu Sondermüll, der keineswegs harmlos ist. So kann eine einzige Kippe mit ihrem Mix aus Toxinen zwischen 40 und 60 Liter sauberes Grundwasser verunreinigen oder das Pflanzenwachstum negativ beeinflussen.

  Beide Bestandteile eines Zigarettenstummels sind umweltschädlich: der Filter und der Tabakrest. Zigarettenfilter werden von vielen als harmlose Baumwollstückchen angesehen. Sie bestehen aber aus Celluloseacetat, das ein schwer abbaubarer Kunststoff ist. Es dauert viele Jahre, bis die Filter zerfallen.

  Über die Tabakreste in Zigarettenkippen wird Nikotin freigesetzt, ein toxisches Alkaloid, das die Umwelt noch mehr schädigt, als die Filter. Außerdem enthalten herkömmlich hergestellte Zigaretten Dutzende chemische Zusatzstoffe, bis zu 10 Prozent des „Tabaks“ bestehen daraus. Sie sollen die Aufnahme des Nikotins und seine Wirkung im Körper verstärken - dass sie damit auch die „Nebenwirkungen“ in der Umwelt verstärken, ist klar.

 

  Und der Zigarettenstummel lag dort, wo die Trinkwasserversorgung für einen großen Teil des Lungaues beginnt  -  denken wir nach!

 

Für unseren besonders wertvollen Lebensraum kann nicht genug getan werden!

 

"WIR BESCHÜTZEN DAS PARADIES !"

 

das hat ein Besucher unserer facebook Seite gesagt!

 

.... können wir was schöneres machen?

 

(wenn Ihr diese Meinung teilt, klickt rechts "Gefällt mir" bei fb an)

 

Zitat aus unserer Korrespondenz:

"Noch einmal herzlichen Dank ..... ich bin froh, dass es Euch gibt!"

und noch einmal:

"gut, dass es Euch gibt!"

 

Danke an die Herrn Bürgermeister - wir freuen uns über die Anerkennung unserer Leistungen und machen sehr engagiert weiter!

 

ist das nicht die BESTE Motivation für uns?

 

 

Wir arbeiten für die Natur !

wir arbeiten für UNSERE Zukunft !


 

Mitglieder der Berg- und Naturwachten helfen, die heimische Natur zu erhalten und gegen Schäden an Natur und Landschaft vorzubeugen. Sie versuchen, Übertretungen landesrechtlicher Naturschutznormen zu verhindern, unterstützen bei der Vollziehung von Landesgesetzen und kontrollieren regelmäßig Salzburgs Naturdenkmäler. Der Dienst der Berg- und Naturwacht ist unentgeltlich.

Naturschutzwacheorgane unterstützen Behörden

Alle neun Naturschutzgesetze der österreichischen Bundesländer sehen vor, dass die Behörden bei der Vollziehung
derselben durch ehrenamtliche Naturschutzwacheorgane unterstützt werden.

Die organisatorische Struktur dieser Wacheorgane ist dabei von Land zu Land verschieden. Während in Wien, Vorarlberg und
Niederösterreich von Berg- und NaturwächterInnen jeweils Vereine gegründet wurden, bestehen die Kärntner und Tiroler Bergwacht
sowie die Steiermärkische Berg- und Naturwacht bereits seit längerem als Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die Salzburger Berg- und Naturwacht wiederum ist eine direkt dem Amt der Salzburger Landesregierung unterstehende Landeswache
und im Burgenland gibt es in jedem Bezirk ein hauptamtliches Naturschutzorgan, welches von ehrenamtlichen Mitarbeitern
unterstützt wird. Die Berg- und NaturwächterInnen sind nach entsprechender Ausbildung und abgelegter Prüfung als öffentliche
Wacheorgane beeidet.

Sie haben damit besondere Pflichten, aber auch die erforderlichen Befugnisse. So besitzen sie das Recht, zur Ausweisleistung
aufzufordern oder bestimmte Gegenstände (z.B. Vogelfallen) zu beschlagnahmen. In einigen Bundesländern dürfen die Berg- und
Naturwachtorgane auch Organstrafmandate ausstellen und in besonderen Fällen auf frischer Tat ertappte Gesetzesbrecher festnehmen.

Zur Unterstützung der Behörden gehört auch das Aufstellen und Betreuen der amtlichen Schutzgebiets-kennzeichnungen.
Fachliche Erhebungen in Behördenverfahren oder die Überprüfung von Bescheidauflagen im Auftrag der Behörden zählen
zur Routinearbeit der Berg- und Naturwachten, ebenso die alltägliche Überwachung der Einhaltung natur- und umweltschutz-
rechtlicher Bestimmungen auf Streifengängen.

Wir, die Mitglieder der Sbg. Berg und Naturwacht Lungau, nehmen diese Aufgaben im Bezirk Tamsweg wahr.

Wenn Sie Fragen oder Interesse an uns und unserer Tätigkeit haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

 

"Wir haben unsere Umwelt nicht von den Vorgängern geerbt,

wir haben sie von unseren Nachkommen geliehen!"

 

hat mal ein gescheiter Mensch gesagt!